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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vermittlung von Kundenanfragen an Fachbetriebe – Branche Treppenlifte Nord Lift Systeme GbR, Edisonstraße 3, 24145 Kiel Vertreten durch die Gesellschafter Mark Sell und Lennox Vincent Kedzierski E-Mail: info@bauservice-systeme.de | Telefon: +49 178 1831605 § 1 Geltungsbereich (1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Nord Lift Systeme GbR (nachfolgend „Vermittler“) und Fachbetrieben der Treppenlift-Branche (nachfolgend „Partner“). (2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Partner versichert mit Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln. (3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. § 2 Vertragsgegenstand (1) Der Vermittler gewinnt über eigene Werbemaßnahmen (z. B. Online-Werbung, Webseiten, Landingpages) Interessenten für Treppenlifte und leitet deren Anfragen („Anfragen“) an den Partner weiter. Eine Anfrage enthält mindestens Name, Kontaktdaten und Wohnort des Interessenten sowie Angaben zum Bedarf. (2) Der Vermittler ist nicht Vertragspartei des Kauf- oder Montagevertrags zwischen Partner und Endkunde. Beratung, Aufmaß, Angebot, Lieferung, Montage, Wartung und Gewährleistung erbringt ausschließlich der Partner. (3) Der Vermittler schuldet die ordnungsgemäße Weiterleitung der Anfragen, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder den Abschluss von Aufträgen. § 3 Gebiet und Exklusivität (1) Der Partner erhält Anfragen für das im Vertrag vereinbarte Einsatzgebiet (z. B. Postleitzahlengebiete). (2) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Gebietsschutz oder Exklusivität. Der Vermittler darf Anfragen auch an andere Partner weiterleiten. § 4 Pflichten des Partners (1) Der Partner kontaktiert jeden Interessenten schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden (werktags) nach Zugang der Anfrage, und unternimmt mindestens drei Kontaktversuche innerhalb von 3 Werktagen. (2) Der Partner bearbeitet die Anfragen fachgerecht, freundlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Wettbewerbs-, Datenschutz- und Verbraucherrecht). (3) Der Partner meldet dem Vermittler unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, den Status jeder Anfrage (erreicht, Termin vereinbart, Angebot erstellt, Auftrag erteilt, abgelehnt) sowie auf Anforderung Auftragsbestätigungen oder Angebote. (4) Der Partner wirkt an der Dokumentation (z. B. über ein vom Vermittler bereitgestelltes CRM) mit. § 5 Vergütung Modell A – Vergütung pro Anfrage: (1) Der Partner zahlt je weitergeleiteter Anfrage den im Vertrag vereinbarten Preis von [_, unabhängig davon, ob ein Auftrag zustande kommt. Modell B – Erfolgsprovision: (1) Der Partner zahlt für jeden Auftrag, der aus einer vermittelten Anfrage zustande kommt, eine Provision von [] % des Netto-Auftragswerts, mindestens jedoch [_] € netto. (2) Die Provision wird mit Auftragserteilung durch den Endkunden fällig. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Beauftragung (Unterschrift, Auftragsbestätigung oder verbindlicher Montagetermin), nicht der Ausführung oder Rechnungsstellung. Nachträgliche Stornierungen durch den Endkunden lassen die Provision unberührt, sofern sie nicht der Vermittler zu vertreten hat. (3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. (4) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. § 6 Umgehungsverbot und Auskunft (1) Kommt innerhalb von 12 Monaten nach Weiterleitung einer Anfrage ein Auftrag mit dem Interessenten oder einem mit ihm verbundenen Haushalt zustande, gilt dieser als vermittelt. Dies gilt auch, wenn der Auftrag über Dritte, andere Gesellschaften des Partners oder später zustande kommt. (2) Der Partner darf die Vermittlung nicht umgehen. Der Vermittler kann zur Prüfung der Provisionspflicht Auskunft und Einsicht in die entsprechenden Unterlagen (Aufträge, Angebote, Rechnungen) verlangen. § 7 Reklamation von Anfragen (1) Der Partner kann Anfragen innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang schriftlich reklamieren, wenn sie offensichtlich unbrauchbar sind (z. B. Doppelanfrage, falsche oder nicht existierende Kontaktdaten, Interessent außerhalb des Einsatzgebiets, Interessent bestreitet glaubhaft, eine Anfrage gestellt zu haben). (2) Nach berechtigter Reklamation erhält der Partner eine Gutschrift oder Ersatzanfrage. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Nicht reklamierbar sind insbesondere Anfragen, bei denen der Interessent nicht erreicht wurde, kein Auftrag zustande kam oder der Interessent sich für einen anderen Anbieter entscheidet. § 8 Datenschutz (1) Der Vermittler holt die erforderliche Einwilligung der Interessenten zur Weitergabe ihrer Daten an den Partner ein. Der Partner verarbeitet die Daten ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage und verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO. (2) Eine Weitergabe der Daten an Dritte oder eine Nutzung für andere Zwecke (z. B. Newsletter, Fremdwerbung) ist ohne gesonderte Einwilligung des Interessenten unzulässig. (3) Der Partner informiert den Interessenten bei Erstkontakt gemäß Art. 14 DSGVO. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Datenschutzvereinbarung. § 9 Vertraulichkeit Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen aus der Zusammenarbeit (insbesondere Preise, Konditionen, Werbemethoden und Anfragedaten) vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort. § 10 Haftung (1) Der Vermittler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (3) Der Vermittler haftet nicht für die Bonität, Zahlungsbereitschaft oder Kaufentscheidung der Interessenten sowie nicht für Ausfälle oder Einschränkungen bei Plattformen Dritter (z. B. Sperrung von Werbekonten bei Meta oder Google). (4) Der Partner stellt den Vermittler von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Tätigkeit des Partners gegenüber den Endkunden entstehen (z. B. mangelhafte Montage, fehlerhafte Beratung, Datenschutzverstöße des Partners). § 11 Laufzeit und Kündigung (1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. (2) Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Vermittler insbesondere vor, wenn der Partner mit Zahlungen mehr als 14 Tage in Verzug ist oder gegen das Umgehungsverbot oder die Datenschutzpflichten verstößt. (4) Provisions-, Auskunfts- und Vertraulichkeitspflichten für bereits vermittelte Anfragen bleiben nach Vertragsende bestehen. § 12 Referenznennung Der Vermittler darf Name und Logo des Partners als Referenz nennen. Der Partner kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. § 13 Schlussbestimmungen (1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Kiel. (3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. (4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Stand: Oktober 2026